Vermögensschäden, denen kein Personen- oder Sachschaden vorausging, sind mit Ausnahmen und gesonderten (meist kleineren) Versicherungssummen auch versichert. Solche reine Vermögensschäden sind jedoch selten (z.B. wenn man ein anderes Fahrzeug zugeparkt hat, wodurch der andere Fahrer einen Termin verpasst und dadurch nachweislich einen finanziellen Schaden erleidet).
Nicht alle Schäden werden ersetzt. Hierzu gehören vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführte Schäden und Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen (bis auf Mietsachschäden an gemieteten Wohnungen und Hotelzimmern, allerdings meist mit geringeren Deckungssummen).
Der Umfang und die Summe der versicherten Leistungen können Sie frei definieren, gerne steht Ihnen ein Fachberater zur Seite um den für Sie notwendigen Schutz zu erarbeiten.
Sie können uns gerne kontaktieren, um einen Beratungstermin mit uns zu vereinbaren oder eine Offerte zusammenstellen zu lassen.