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Raucherentwöhnung

Leistet meine Krankenversicherung einen Beitrag zur Raucherentwöhnung?
Viele Raucher versuchen vergeblich mit dem Rauchen aufzuhören und scheitern daran. Doch häufig ist es nicht der Wille oder der gute Vorsatz der fehlt, sondern einfach das Verlangen, das zu gross ist. An diesem Punkt ist externe Hilfe gefragt. Von Medikamenten, über Hypnose bis hin zu Kursen und Bücher gibt es mehrere Wege, mit dem Rauchen aufzuhören.

In manchen Fällen übernimmt die Krankenkasse einen Teil der Behandlungskosten. Und dies macht durchaus Sinn – schliesslich profitiert auch die Krankenkasse von ihren gesünderen Kunden.

Im folgenden Beitrag erfahren Sie, an welchen Behandlungen sich Ihre Krankenkasse gegebenenfalls beteiligt.

Nikotinhaltige Medikamente 
Entschliessen Sie, sich das Rauchen mit nikotinhaltigen Medikamenten abzugewöhnen, so muss die Therapie durch eine ärztliche Verordnung eingeleitet werden. Selbständig erworbene Medikamente werden von der Krankenkasse nicht übernommen.
Findet die Therapie jedoch wie oben erwähnt unter ärztlicher Kontrolle statt, so übernimmt Ihre Krankenkasse in vielen Fällen sowohl die verordneten Medikamente, wie auch die Kontrolluntersuchungen durch Ihren Arzt. Zur medikamentösen Therapie muss aber häufig eine dreimonatige Verhaltenstherapie absolviert werden, damit die Krankenkasse die Kosten aus der Grundversicherung übernimmt.

Verhaltenstherapie
Eine Verhaltenstherapie kann auch ohne Medikamente vorgenommen werden. Diese dauern in der Regel drei Monate und können als Einzel- oder Gruppensitzungen stattfinden. Für die Kostenübernahme der Krankenkasse ist jeweils eine Sitzung/Woche Pflicht.

Akkupunktur und Hypnose
Alternative Therapien werden von keiner Grundversicherung getragen. Es gibt jedoch einige Zusatzversicherungen, die einen Teil dieser Form von Therapien übernehmen.

Sie möchten mit dem Rauchen aufhören und hoffen auf Unterstützung Ihrer Krankenkasse?

Melden Sie sich bei uns – wir klären für Sie ab, was Ihre Krankenkasse für Sie bezahlt.

Adresse

Alvaro Beratungs GmbH
Krankenkassen Zentrum

Mattstrasse 6, 9500 Wil

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag
07.30 - 12.00, 13.00 - 17.30
Freitag
07.30 – 12.00, 13.00 – 16.00
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