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Autofahren mit losem Schuhwerk – legal oder nicht?
Mit den steigenden Temperaturen im Sommer suchen wir nach möglichen Abkühlungen. Auch darum zwängen uns zum Autofahren nicht extra in Turnschuhe, sondern setzen uns stattdessen lieber mit Badelatschen oder Flipflops an den Füssen ans Steuer.
Dies stellt insofern auch kein Problem dar – schliesslich ist das Autofahren in leichten Schuhen oder gar barfuss nicht verboten.
Anders gestaltet sich die Sachlage jedoch im Falle eines Unfalls. Da wir mit Flipflops oder barfuss weniger Bremskraft erzeugen und auch auf dem Pedal selber weniger Halt haben, kann ein solches Verhalten von der Versicherungsgesellschaft als Grobfahrlässigkeit angesehen werden.
Wird die Unfallursache also darauf zurückgeführt, dass der Fahrzeuglenker aufgrund unzureichenden Schuhwerks nicht rechtzeitig bremsen konnte, hat er gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG) verstossen. Artikel 31 des SVG besagt nämlich, dass „der Führer das Fahrzeug ständig so beherrschen muss, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann“. Ein Verstoss gegen ebendieses Strassenverkehrsgesetz kann nicht nur versicherungstechnisch teuer werden (Regress der Versicherung aufgrund Grobfahrlässigkeit, was zu einem Selbstbehalt des Schadens führen kann), es kann auch weitaus grössere Folgen haben. Diese reichen von einer Strafanzeige bis hin zum Führerausweisentzug.
Daher empfehlen wir Ihnen: fahren Sie stets mit geeigneten Schuhen.
Dies stellt insofern auch kein Problem dar – schliesslich ist das Autofahren in leichten Schuhen oder gar barfuss nicht verboten.
Anders gestaltet sich die Sachlage jedoch im Falle eines Unfalls. Da wir mit Flipflops oder barfuss weniger Bremskraft erzeugen und auch auf dem Pedal selber weniger Halt haben, kann ein solches Verhalten von der Versicherungsgesellschaft als Grobfahrlässigkeit angesehen werden.
Wird die Unfallursache also darauf zurückgeführt, dass der Fahrzeuglenker aufgrund unzureichenden Schuhwerks nicht rechtzeitig bremsen konnte, hat er gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG) verstossen. Artikel 31 des SVG besagt nämlich, dass „der Führer das Fahrzeug ständig so beherrschen muss, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann“. Ein Verstoss gegen ebendieses Strassenverkehrsgesetz kann nicht nur versicherungstechnisch teuer werden (Regress der Versicherung aufgrund Grobfahrlässigkeit, was zu einem Selbstbehalt des Schadens führen kann), es kann auch weitaus grössere Folgen haben. Diese reichen von einer Strafanzeige bis hin zum Führerausweisentzug.
Daher empfehlen wir Ihnen: fahren Sie stets mit geeigneten Schuhen.
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